Betriebskonzept

- Sie können unser Betriebskonzept auch als pdf-Datei herunterladen.
A. Allgemeines
1. Ziel und Zweck
Der Zweck, gemäss Vereinsstatuten des Trägers ist, Kinder und Jugendliche in ihrer freien Entfaltung zu fördern und sie bei der Entwicklung zu einer sozialen Persönlichkeit zu unterstützen.
Gemäss der europäischen Alkoholcharta der WHO, haben allen Kinder und Jugendlichen das Recht in einer Umgebung aufzuwachsen, in der sie vor den negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums und, soweit möglich, von der Werbung für alkoholische Getränke geschützt sind.
Das Jugendland ist ein Ort, an dem sich Kinder und Jugendliche aus den verschiedensten Verhältnissen begegnen können. Es ist ein Freiraum für Kinder und Jugendliche, die ihre Freizeit an einem gewalt-, alkohol- und auch sonst drogenfreien Ort verbringen möchten, ohne diese störenden Einflüsse und ohne entsprechendem Gruppendruck ausgesetzt zu sein.
Auf dem Jugendland wird die Bildung von Gruppen aktiv gefördert. In der Gruppe können Kinder und Jugendliche Verhaltensweisen erproben und ihre eigenen Bedürfnisse und Möglichkeiten erkennen. Sie können sich mit ihrer Stellung in Gruppen und Gesellschaft ausei-nandersetzen, lernen Grenzen zu erkennen und zu respektieren, sowie ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen. Hierdurch wird eigenbestimmtes Handeln gefördert und gelernt, Mitmenschen zu respektieren und zu akzeptieren. Eigeninitiative, Aktivitäten und Kreativität werden gefördert und unterstützt.
Jugendliche in besonderen Situationen sollen in diesen Begegnungsprozess einbezogen werden.
2. Trägerschaft
Das Jugendland wird vom Verein KiM - Kinder im Mittelpunkt, Basel getragen.
3. BenutzerInnen
- 3.1.
- Das Jugendfreizeithaus steht Kindern und Jugendlichen offen.
- 3.2.
- Das Freizeitgelände steht auch Jugendorganisationen, Schulen, Kindergärten sowie der ganzen Bevölkerung offen.
B. Organisation
1. Der Vorstand
- 1.1.
- Die Aufsicht über die Arbeit auf dem Jugendland obliegt dem Vorstand von KiM.
- 1.2.
- Dieser wird alljährlich an der Mitgliederversammlung von KiM gewählt.
2. Das Leitungsteam
- 2.1.
- Die Leitung des Jugendlandes obliegt einem Leitungsteam.
- 2.2.
- Die LeiterInnen sind Angestellte von KiM Kinder im Mittelpunkt.
- 2.3.
- Bei der Auswahl der LeiterInnen stehen insbesondere Lebenserfahrung, Kreativität und Vielfalt der Charaktere im Vordergrund.
- 2.4.
- Als Vorbilder für die Kinder und Jugendlichen ist es wünschenswert, dass die Teammitglieder ein suchtmittelfreies Leben führen.
- 2.5.
- Das Leitungsteam sowie die Mitglieder des Vorstandes sind zur Verschwiegenheit in allen persönlichen Belangen der Betreuungstätigkeit im Rahmen ihrer Anstellung bzw. Amtstätigkeit verpflichtet. Sie haben das Recht und die Pflicht, bei Verdacht von schweren physischen und psychischen Problemen entsprechende Schritte einzuleiten. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über die Dauer ihrer Anstellung bzw. Amtstätigkeit hinaus.
C. Betrieb
1. Öffungszeiten
- 1.1.
- Die Öffnungszeiten richten sich nach den Bedürfnissen der Benutzenden und den Möglichkeiten im Rahmen des Betriebsbudgets.
2. Regeln
- 2.1.
- Die auf dem Jugendland gültigen Regeln sind von allen einzuhalten.
- 2.2.
- Der Konsum von Alkohol und anderen sinnesverändernden Drogen wird nicht geduldet.
- 2.3.
- Unter Alkohol oder anderen sinnesverändernden Drogen stehende Menschen ist der Zutritt auf dem Jugendland untersagt.
- 2.4.
- Ein friedliches Miteinander durch die Benutzenden wird vorausgesetzt.
- 2.5.
- Das Rauchen ist nur ausserhalb des Jugendfreizeithauses geduldet.
- 2.6.
- Das Leitungsteam des Jugendlandes hat Hausrecht.
3. Finanzierung
- 3.1.
- KiM Kinder im Mittelpunkt stellt dem Jugendland-Betrieb die gesamte Infrastruktur zur Verfügung.
- 3.2.
- KiM Kinder im Mittelpunkt stellt dem Jugendland-Betrieb jährlich einen Betriebsbeitrag zur Verfügung.
- 3.3.
- Weitere Finanzmittel stammen aus Subventionen, von Gönnern und aus Einnahmen bei Aktionen.
- 3.4.
- Die Benutzenden des Jugendlandes beteiligen sich nach Möglichkeiten durch eigene Aktionen und Teilnehmerbeiträge bei Veranstaltungen an den Kosten.
Allschwil im Mai 2003